
Dr. Dipl.-Ing. J. Frank Weyermann
-staatlich zertifizierter Energieberater und Baugutachter für
- Wohngebäude und Nichtwohngebäude -
Ihre Energieberatung für Düren, Nideggen, Kreuzau, Zülpich, Bergheim, Euskirchen, Mechernich und die Voreifel

NEWS JULI 2026
BEG: Reform der BEG-Förderung – Start und Verfahren
Die Bundesregierung setzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fort. Nach dem gestrigen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages kann die Bundesregierung nun mit der Umsetzung der BEG-Reform beginnen. Die BEG wird in allen Teilbereichen reformiert.
Grundsätzlich bleibt die BEG in ihrer Grundstruktur bestehen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW behalten ihre Zuständigkeiten. Die KfW ist für die systemische Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden und für die Heizungsförderung zuständig. Das BAFA ist für die Förderung von weiteren Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle) zuständig. Für den Teilbereich Einzelmaßnahmen BEG EM (Heizung und Effizienzmaßnahmen) bleibt es bei einer anteiligen Zuschussförderung – für die systemische Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude bei der Kreditfinanzierung bzw. für Kommunen zusätzlich bei der anteiligen Zuschussförderung. Der Ergänzungskredit bleibt bestehen.
Die BEG wird somit in der bekannten Struktur, aber mit notwendigen Anpassungen, ab dem 21.07.2026 fortgeführt. Die Förderung wird jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet. Auch nach der Reform wird die Bundesregierung somit Sanierungen im Gebäudebereich auf Basis der reformierten BEG weiter umfassend finanziell unterstützen.
Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des BMWE.
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