top of page
Dr. Dipl.-Ing. J. Frank Weyermann
-staatlich zertifizierter Energieberater und Baugutachter für
- Wohngebäude und Nichtwohngebäude - 
Ihre Energieberatung für Düren, Nideggen, Kreuzau, Zülpich, Bergheim, Euskirchen, Mechernich und die Voreifel
logo-transparent NEU-png.png
 
NEWS AUGUST 2026
Der Bundestag und Bundesrat haben am 10.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet
Die neuen Förderbedingungen gelten bereits ab dem 21. Juli 2026. 

­­­

­Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen. Die Bundesregierung fördert weiterhin klimafreundliche Heizungen. 

Die wichtigsten Punkte der neuen Förderung

Änderungen beim Heizungstausch

  • Der Einkommensbonus wird gestaffelt: Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 Prozent. Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 Euro bleibt der Bonus bei 30 Prozent. Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können noch zehn Prozent Bonus erhalten.

  • Familien profitieren vom Kinderzuschlag: Zusätzlich profitieren Familien von einem neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro.

  • Förderdeckel sinkt: Es werden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 Euro weiter.

  • Klimageschwindigkeitsbonus angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.

Änderungen beim iSFP-Bonus

Die Anforderungen zum Erhalt des iSFP-Bonus werden angehoben. Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus entfällt auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Hierdurch sollen gezielt umfangreichere Sanierungen angereizt sowie die Fördereffizienz gestärkt werden.

Neuer WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen

Der Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) wird auch bei den Effizienzmaßnahmen eingeführt (bislang nur in der systemischen Sanierungsförderung der KfW). Somit steigt der Fokus der Förderung auf die am wenigsten effizienten Gebäude, die gezielt eine energetische Verbesserung erfahren sollen. Er greift bei Wohn- und Nichtwohngebäuden nur für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Systemische Förderung hin zum Effizienzhaus

EE-Klasse wird neuer Standard, der Bonus entfällt

Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) in der systemischen Sanierung wird inzwischen von einer Mehrheit der Antragstellenden in Anspruch genommen und hat sich somit am Markt etabliert. Mit dieser Reform wird die EE-Klasse daher zum Standard aufgewertet, wodurch der Bonus für die EE-Klasse von 5% entfällt. Die förderfähigen Ausgaben werden für die neue Grundstufe auf 150.000 Euro pro Wohneinheit angehoben (von 120.000 Euro). Grund sind die stark gestiegenen Baukosten der letzten Jahre. 

Senkung der Tilgungszuschüsse

Die Tilgungszuschüsse werden durchgängig um 10% abgesenkt, im Gegenzug sollen Spielräume für Zinsverbilligungen soweit möglich genutzt werden. Die Absenkung erfolgt für jede Effizienzhaus (EH)-Stufe, auch der Zuschuss für Kommunen wird für jede EHStufe um 10% abgesenkt. Außerdem erhält das EH 85 EE sowie EH 70 EE keine Tilgungszuschüsse mehr. Hierfür können jedoch weiterhin Zinsvergünstigungen genutzt werden.

Noch stärkerer Fokus auf „Worst-first“

Der Fokus auf energetisch besonders ineffiziente Gebäude wird auch in der systemischen Sanierung weiter verstärkt. Zunächst wird der Bonus für serielles Sanieren (SerSanBonus) ausgeweitet und greift in Höhe von 5% künftig auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE. Zusätzlich wird die Kumulierungsgrenze für die Kombination des SerSan-Bonus mit dem Worst-Performing-Buildings-Bonus (WPB-Bonus) in der systemischen Sanierung angehoben. Bisher war die gleichzeitige Inanspruchnahme beider Boni auf 20% gedeckelt. Nun wird diese Deckelung aufgehoben, so dass bei Kombination der beiden Boni eine Erhöhung des anzusetzenden Fördersatzes von bis zu 25% möglich ist. Außerdem wird der WPB-Bonus neu und strenger definiert.

Übersicht Änderungen BEG-Regeln 

Quelle Bild: www.energie-experten.org

Änderung GmodG.jpg
Sie möchten Ihre Immobilie energetisch sanieren?

Sie überlegen in Zeiten hoher Gas- und Strompreise, wie Sie Energiekosten sparen können? Sie wissen jedoch gar nicht, welche Sanierungsmaßnahmen am erfolgversprechendsten oder günstigsten sind? Dann helfen wir von Dr. Weyermann Consulting Ihnen gerne weiter. Wir sind BAFA-geprüfte Energieexperten und können auf unsere jahrelange Erfahrung im Gebäudeenergiesektor zurückgreifen. Unsere Experten haben bereits hunderte Gebäude energetisch bewertet.

Profitieren Sie von der Fördermittellandschaft

Ob ein hochprozentiger Zuschuss für eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien oder die Sanierung einzelner Teile Ihrer Immobilie mit einem Zuschuss von bis zu 20% : Mit unserer Unterstützung holen Sie das Beste aus den staatlichen Förderungen heraus. Wir erstellen gerne für Sie Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (bis zu 50% staatlicher Zuschuss), der Ihnen detailliert zeigt, welche Maßnahmen für Sie am sinnvollsten sind. Sie haben es eilig? Dann beraten wir Sie gerne vor Ort oder telefonisch, welche Maßnahmen Sie schnellstmöglich umsetzen können. Wir erstellen auch gerne den Energiebedarfsausweis für Ihr Gebäude.

 
Energetische Sanierung hilft auch dem Klima

Wussten Sie, dass ca. 14% der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland aus dem Gebäudesektor stammen? Energieberatung und energetische Sanierungen sind ein effektiver Baustein im Kampf gegen den Klimawandel. Wenn Sie Ihre Immobilie sanieren lassen, helfen Sie somit auch der Umwelt und den nachfolgenden Generationen.

Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

​Ihr 

Dr. Jörg Frank Weyermann

whatsapp_icon_02.webp
Energie Effizienz
Mein iSFP
KfW Kredit
Energie Effizienz Experte
Digital art exhibit
bottom of page